Ultraschallgeräte Wartung & Konstanzprüfung

Ultraschallgeräte in der Medizintechnik

Ultraschallgeräte lassen sich in fast jeder modernen Arztpraxis finden, in Krankenhäusern sowieso. Da es sich um medizintechnische Produkte handelt und bei einer Ultraschall-Untersuchung am Menschen „gearbeitet“ wird, unterliegen Ultraschallgeräte einigen gesetzlichen Vorgaben. Die Erfüllung dieser Vorgaben dient der Patientensicherheit und kann für Sie einige Zusatznutzen haben. Da es sich beim Kauf eines Ultraschallgerätes um eine umfangreiche Investition handelt, ist es natürlich förderlich, wenn das Gerät auch noch nach einigen Jahren (sicher!) funktioniert und kein weiteres größeres Investment erforderlich ist.

Alltägliche Nutzung führt nicht nur zu mechanischem Verschleiß, sondern auch zur Ablagerung von Staub- und anderen Schmutzpartikeln. Diese Verunreinigungen verschlechtern, langfristig gesehen, die Luftzirkulation im Inneren des Gerätes und verhindern somit eine ordnungsgemäße Kühlung. Der erzeugte Wärmestau verringert die Lebensdauer von Platinen, besonders aber Prozessoren und Chips. Die dauerhaft hohen Temperaturen können einen früheren Ausfall bewirken. Die entstehenden Zusatzkosten durch Ausfälle von Bestandteilen lassen sich vermeiden. Durch regelmäßige Wartungen gewährleisten wir Ihnen einen sicheres und bedenkenloses Arbeiten, minimieren das Ausfallrisiko und erhöhen die Lebenszeit des Geräts.

Ultraschall Wartung und Prüfung

Langfristig, kostensparend & werterhaltend

Die MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) besagt grob, dass Betreiber von medizinischen Produkten verantwortlich für die Funktionsfähigkeit dieser sind. Regelmäßiger, vor allem aber dauerhafter Betrieb von Ultraschallgeräten erfordert also Funktionsprüfungen, um einen bedenkenlosen Umgang mit dem Arbeitsgerät zu sichern.

In der DGUV V3(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3, früher BGV A3) geht es um die Vermeidung von Stromunfällen bei elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Dafür sind regelmäßige Prüfungen der Geräteströme und der elektrischen Bestandteile nötig. Nur so kann die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit und der dauerhafte Betrieb verifiziert werden. Die Fristen sind grob vom Gesetzgeber festgelegt, unterscheiden sich aber von Gerät zu Gerät. Bei vielen Ultraschallgeräten findet man diese Information in den Betriebsanleitungen. Als Empfehlung gilt hier eine zweijährige Prüfung, wobei die meisten Hersteller eine jährliche Prüfung als Optimum angeben. Neben den wiederkehrenden Prüfungen muss vor der Inbetriebnahme sowie bei der Wiederaufnahme des Betriebs (z.B. nach Wartungen) grundsätzlich geprüft werden. Im Zweifel können Sie den optimalen Zeitpunkt einer Gerätewartung/ Geräteprüfung bei uns erfragen.

Zuerst erfolgt eine optische Prüfung des Ultraschallgeräts sowie der Schallköpfe, bei der auf äußere Mängel und Störfaktoren geachtet wird. Nur wenn hierbei nichts zu beanstanden ist, erfolgt eine Messung der Geräteströme und -widerstände. Sind die Werte im Rahmen, erfolgt die Prüfung der Gerätefunktionen. Während einer Wartung wird das Gerät standardmäßig in seine Einzelteile zerlegt und gesäubert. Festgestellte Mängel werden Ihnen mitgeteilt und nach Absprache beseitigt. Nach der Wartung erfolgt erneut eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK, §6 MPBetreibV). Ist diese erfolgreich, wird das Gerät wieder für die alltägliche Arbeit freigegeben.

Der gesamte Prozess wird für Sie dokumentiert (Wartungsprotokoll), damit Sie der gesetzlichen Dokumentationspflicht gerecht werden. Bei erfolgreicher Prüfung stellen wir Ihnen eine Prüfplakette für die Wartung aus. So sind Sie für den Fall der Fälle abgesichert und können sowohl Versicherungen als auch Kassenärztlichen Vereinigungen alle geforderten Nachweise erbringen.

Wartungsverträge

Um den gesamten Prozess für Sie so sorglos wie möglich zu gestalten, können wir Ihnen Wartungs- bzw. Serviceverträge anbieten. Hier prüfen wir Ihr Gerät/ Ihre Geräte in regelmäßigen Abständen und kümmern uns, zu festgelegten Konditionen, um die Instandhaltung. Service-Verträge sind herstellerunabhängig und flexibel. Dadurch lassen sie sich genau an Ihre Bedürfnisse anpassen. Bei diesem Modell sorgen wir dafür, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, ohne auch nur einen Gedanken an diese verlieren zu müssen. So können Sie sich voll und ganz Ihren Patienten widmen.

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